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LEGALE & FINANZIELLE ASPEKTE
TIPS ZUR EINWANDERUNG
STEUERN IN NAMIBIA |
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LEGALE ASPEKTE
Bitte wenden Sie sich an
Ihren Anwalt oder Sachbearbeiter
für spezifische Fragen
Namibia hat ein sehr akkurates
und modernes
Registrationssystem, unterstützt
durch ein
Besitzurkundendiagramm, welches
alle Ländereien und Grundstücke,
ausgenommen unveräussertes
Staatsgebiet, enthält. Die
Hauptaufgabe dieser
Titelregistration ist es, die
Unanstreitbarkeit der
Besitzurkunden zu gewährleisten.
Ein Großteil der Besitztümer in
Namibia sind in der Kategorie
"Freie Titel" registriert, unter
welche im Normalfall auch der
Kauf einer Immobilie fallen
würde. Absatz 16 des Gesetzes
für Titeleintragungen enthält
die standesgemäß festgelegte
Archivierung von
Besitzerwechseln.
Besitzrechte können nur durch
den Verkäufer auf den Käufer
übertragen werden, während das
wiederum nur vor dem, für den
jeweiligen Bezirk zuständigen
Standesbeamten rechtlich
abgewickelt werden kann. Nur
Anwälte, welche für
dementsprechende Handlungen
zugelassen und eingetragen sind,
können eine Titelumschreibung
durchführen.
Vertragliche Verpflichtungen
zwischen den Parteien eines
Kaufvertrages werden ebenfalls
in einem offiziellen
Verkaufsprotokoll aufgenommen.
Dieses Dokument muss alle
Vereinbarungen bezüglich ein-
bzw. ausgeschlossenen
materiellen und beweglichen
Gütern enthalten.
Vereinbarungen müssen
schriftlich abgefasst und
entweder von den Parteien selbst
oder von deren bevollmächtigten
Agenten unterzeichnet werden.
Ein mündlicher Kaufvertrag ist
nicht rechtskräftig. Dies gilt
auch für Vorkaufsrecht- und
Optionsvereinbarungen.
Kauf und Verkauf von Immobilien
in Namibia, werden durch Makler
verhandelt und durchgeführt.
Nach Vertragsabschluss wird der
Anwalt des Verkäufers
beauftragt, die
Titelumschreibung durchzuführen.
Die Transferkosten gehen zu
Lasten des Käufers.
Der Käufer kann (muss aber
nicht) einen Anwalt seiner Wahl
hinzu ziehen, der seine
Interessen bei der Umschreibung
vertritt. Umschreibungen dauern
im Normalfall zwei bis drei
Monate, je nach gegebenen
Umständen und können im
günstigen Fall bereits in einem
Monat abgewickelt werden.
Ausländer, welche sich illegaler
Weise in Namibia aufhalten,
können keine Immobilien
erwerben. Nicht-Namibianer,
welche im Ausland leben, können
hingegen ohne jegliche Auflagen
in Immobilien investieren.
Käuferseitig:
Ist der Käufer eine
Privatperson, welche die
Immobilie auf den eigenen Namen
registriert, so wird die
Grundsteuer wie folgt
kalkuliert:
Ist der Käufer eine
Privatperson, welche die
Immobilie auf den eigenen Namen
registriert, so wird die
Grundsteuer wie folgt
kalkuliert: 0% von den ersten N$
400.000,00, plus 1% des Betrags
zwischen N$ 400.000,00 und N$
800.000,00, plus 5% des Betrags
zwischen N$ 800.000,00 und N$
1.500.000,00, plus 8% des
Betrags von N$ 1.500.000,00
aufwärts.
Dieses sind festgelegte Sätze
des Namibianischen Finanzamtes.
-
10% des Gesamtpreises als
Anzahlung an die Maklerfirma,
bei Unterzeichnung des
Kaufvertrages. Dieser Betrag
wird in ein Kautionskonto der
Maklerfirma einbezahlt und dort
bis zur Umschreibung aufbewahrt.
Zinsen gehen zu Gute des Käufers
oder Verkäufers, je nach
Vereinbarung.
-
Die Restsumme wird an den
zuständigen Anwalt kurz vor der
Umschreibung entrichtet.
-
Umschreibungsgebühren und
Anwaltskosten sind etwa vier
Wochen vor der eigentlichen
Umschreibung fällig um so die
Prüfung der nötigen Dokumente
durch den Notar einzuleiten
Die Maklerprovision wird vom
Verkäufer getragen. Laut
Richtlinien der Maklerinnung
beträgt diese Provision 7% des
Kaufpreises plus 15% gesetzliche
Mehrwertsteuer.
Momentan gibt es keine
Einschränkungen durch die
Währungsreform bezüglich
Kapitalinvestment zum Zweck
eines Immobilienerwerbs.
Beim Wiederverkauf kann die
volle Summe ausser Landes
befördert werden, vorausgesetzt
die Person ist kein Namibier
und/oder lebt nicht auf
permanenter Basis in Namibia.
Die lokalen Banken empfehlen vor
einer entsprechenden Überweisung
genaue Angaben bezüglich
Verwendungszweck zu machen, so
das Geldbewegungen verfolgt und
somit Gelder zu einem späteren
Zeitpunkt des Wiederverkaufs
ohne Probleme wieder außer
Landes gebracht werden können.
Für Ausländer ist es
ausreichend, anfangs die
Umschreibungsurkunde und beim
Wiederverkauf den Kaufvertrag
als Beweis vorzulegen, um Gelder
wieder ins Ausland zu befördern.
Sowohl ganz-, als auch anteilig
erworbene Immobilien müssen in
der Rolle mit der Eintragung
"non-resident" versehen sein.
Ausländern stehen verschiedene
Optionen zur Verfügung, um
Gelder ins Land einzuführen:
-
Telegraphische Überweisung,
wonach ein Ausländerkonto bei
der jeweiligen Bank eröffnet
wird.
-
Bargeldeinzahlungen, welche in
namibische Dollar umgerechnet
und in ein Ausländerkonto wie
oben eingezahlt werden.
Hinweis: Die Banken
beaufschlagen telegraphische
Überweisungen mit einer
Bearbeitungsgebühr von 0.3% und
Bargeldgeschäfte mit 1%.
Nachdem Zweck und Absicht für
einen Erwerb definiert wurden,
muss eine Person oder
Gesellschaftsform festgelegt
werden, auf welche die
Eintragung vorgenommen werden
kann.
… können alleine oder gemeinsam
eine Immobilie erwerben und sind
dementsprechend alleine oder
gemeinsam (pro-rata, wenn nicht
anderweitig vereinbart) für den
Erwerb verantwortlich
… werden nicht als separate
Einheit betrachtet, sondern
deren Individuen und/oder
Teilhaber als Einzelpersonen,
auf deren Namen die Immobilie
eingetragen wird. Die
akzeptierte Obergrenze sind 20
Partner.
Nur während des Bestehens einer
Partnerschaft können die
Mitglieder als Einheit rechtlich
belangt werden, wobei bei einer
Auflösung der Partnerschaft
jeder einzelne Partner mit der
vollen Schwere des Gesetzes, für
etwaige Schulden der
Partnerschaft, persönlich
belangt werden kann.
… in Namibia können aus bis zu
50 Teilhabern bestehen. Verkauf
an eine nicht eingetragene
und/oder auf Eintragung wartende
Privatfirma ist nicht
rechtskräftig. Ein nominierter
Teilhaber einer auf Eintragung
wartenden Privatfirma kann
jedoch als Individueller ein
Kaufgeschäft einleiten, welches
nach Firmeneintragung auf die
Firma übertragen wird. Erreicht
die Wartezeit ein im Vertrag
festgelegtes Ablaufdatum ohne
das die Firmeneintragung von
statten ging, wird die Immobilie
verbindlich auf den nominierten
Teilhaber eingetragen.
… müssen innerhalb von 21 Tagen
nach Eröffnung einer
Geschäftsstelle in Namibia, eine
beglaubigte Kopie der
Firmenurkunden beim Gewerbeamt
vorlegen. Danach hat dieses
Unternehmen in Sachen Erwerb und
Besitz von unbeweglichen Gütern,
gemäß Absatz 324 der
gewerblichen Bestimmungen, die
selben Rechte und Pflichten, wie
eine Namibianische Firma.
… können aus bis zu 10
natürlichen Personen bestehen,
wobei es keine Teilhaber als
solches sondern nur prozentual
beteiligte Mitglieder gibt.
Die Rechtskraft eines Vertrages
in Namibia ist unabhängig davon,
unter welcher Bezeichnung dieser
läuft. Je nach dem, wie der
Vertrag aufgesetzt wurde, könnte
ein so genanntes Joint Venture
genauso gut eine einfache
Partnerschaft sein. In den
meisten Fällen, in denen
Parteien auf gewerblicher Basis
zusammenarbeiten, bevorzugen
diese eine Gewerbliche
Vertragsbindung, um sich vor
eventueller Zahlungsunfähigkeit,
verursacht durch eine der
Parteien, zu schützen.
Üblicherweise liegt einem Joint
Venture Abkommen eine
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung zu Grunde, wobei darauf
geachtet werden sollte, daß die
Satzungen der beiden
Gesellschaftsformen sich nicht
widersprechen.
Gesetzt den Fall, daß der Käufer
bei Vertragsabschluss noch nicht
festgelegt hat, auf welche
Gesellschaftsform oder Gruppe
die Eintragung erfolgen soll, so
hat er die Möglichkeit, in
Verbindung mit einer zeitlichen
Frist, Dritte als potentielle
Käufer zu nominieren. Der Käufer
trägt die volle Verantwortung
und muss gegebenenfalls die
Immobilie auf seinen eigenen
Namen erwerben, falls sich die
nominierten Dritten nach Ablauf
der Frist noch nicht
vertragsbindend verpflichtet
haben.
Wenn eine Immobile bereits auf
eine Firma oder Gesellschaft
eingetragen ist und diese
Immobile auch der einzige Zweck
und Besitz dieser
Firma/Gesellschaft ist, kann der
Käufer diese übernehmen,
vorausgesetzt, der Käufer
wünscht solch eine Form der
Immobilienhaltung. Aufkauf aller
Anteile einer Firma/Gesellschaft
würde ebenfalls die Übernahme
der Immobilie mit sich ziehen,
wobei Umschreibungs- und
Nebenkosten auf ein Minimum
reduziert würden.
Eine Treuhänderschaft kann
Eigentumsrechte an einer
Immobilie, durch Anteile an
einer in Namibia registrierten
Gesellschaft, halten.
Die Informationen bezüglich
finanzieller Aspekte beziehen
sich auf den Stand der Dinge,
als dieses Dokument erstellt
wurde und könnten sich
mittlerweile geändert haben.
Bitte informieren Sie sich bei
Ihrer Bank über aktuellste
Daten.
Währungsumtauschregelungen in
Sachen Immobilienerwerb durch
Auslands-Zeitarbeiter in Namibia
Ausländer, welche sich auf
Zeitarbeits- und/oder
Vertragsbasis für beschränkte
Zeit in Namibia aufhalten werden
während dieser
Aufenthaltsperiode, bezüglich
Geldgeschäfte, als Bürger
Namibias betrachtet. Solche
Personen müssen allerdings
folgende Erklärung bei der
"Namibian Reserve Bank" abgeben:
-
Ob diese Person bereits zu einem früheren Zeitpunkt in
Namibia gelebt hat, und wenn ja, welche Bank damals für die
Formalitäten bezüglich Einwanderung zuständig war.
-
Ob und welche Besitz- und
Eigentümer diese Person im
Ausland hat, und wenn ja, ob
Anspruchsrechte durch Dritte
bestehen und/oder bestehen
werden.
O.g. Erklärungen, zusammen mit
einer Bestätigung des
Arbeitgebers bezüglich
Anstellung und Einkommen, müssen
bei der 'Namibian Reserve Bank'
zur Überprüfung eingereicht
werden.
Nach Überprüfung dieser
Formalitäten, können Sie als
Ausländer, genau wie jeder
Namibianische Bürger, von den
Anleihens- und
Darlehensangeboten der Banken
Gebrauch machen. Je nach
Kreditwürdigkeit, sind
Immobilienfinanzierungen bis zu
einer Höhe von 100% des
Gesamtwertes möglich.
Bei oder vor der Einreise, muss
eine schriftliche Erklärung über
Vermögen und Verpflichtungen im
Heimatland abgegeben werden.
Dieses Dokument und eine Kopie
der permanenten
Aufenthaltsgenehmigung werden
bei der Sorten- und
Devisenaufsicht der 'Namibia
Reserve Bank' eingereicht.
Innerhalb der ersten fünf Jahre
kann der Einwanderer ohne
jegliche Einschränkungen durch
die 'Namibian Reserve Bank',
über die eingebrachten Finanzen
verfügen. Wird das Land, vor
Ablauf der fünf Jahre, permanent
verlassen, so können Gelder und
Werte, nach Benachrichtigung der
'Namibian Reserve Bank', wieder
ausgeführt werden. Diese
Regelung schließt allerdings
Anleihen bei inländischen Banken
aus. Die Ausfuhr von Geldern und
Werten, welche die Summe des
nach Namibia Eingebrachten
übersteigen, müssen durch die
'Namibian Reserve Bank'
genehmigt werden.
Ein Ausländer ist eine Person,
dessen Wohnsitz und Meldepflicht
außerhalb des
Zuständigkeitsbereiches der
Namibianischen Gerichtsbarkeit
liegt.
Ausländer können zwar Eigentum
in Namibia erwerben, genießen
aber nicht die volle finanzielle
Unterstützung bei Anleihens- und
Darlehensangelegenheiten.
Anträge müssen bei der 'Namibian
Reserve Bank' gestellt werden
und dürfen das Kreditlimit der
einheimischen und zuständigen
Hausbank nicht übersteigen.
Das Kreditlimit in Namibia wird
normalerweise der Summe der
eingeführten Gelder und Werte
angeglichen.
Ausländische Käufer, welche
keine Kredite in Namibia in
Anspruch nehmen, sollten sich
vergewissern, das der Vermerk
'Non-Resident' in die
Besitzurkunde eingetragen wird,
um somit Verzögerungen beim
Wiederverkauf zu vermeiden.
Mieteinnahmen können ins Ausland
überwiesen werden, vorausgesetzt
den Behörden wird eine Kopie des
Mietvertrages sowie eine
Bestätigung des Maklers
vorgelegt, welches die Höhe der
Miete rechtfertigt und belegt.
Wir sind nicht verantwortlich
für die Richtigkeit der unten
stehenden Angaben. Bitte
informieren Sie sich bei der für
Sie zuständigen Botschaft über
den letzten Stand der Dinge.
Grundsätzlich sind die
Namibianischen
Einwanderungsbestimmungen
dahingehend ausgelegt, daß
Antragsteller bevorzugt
behandelt werden, wenn diese
durch Ihre Ausbildung, Fähigkeit
und/oder fachspezifischen
Kenntnisse zum ökonomischen und
industriellen Wachstum beitragen
können.
Arbeitskräfte
… im Alter zwischen 18 und 51
müssen verbindliche Angebote von
potentiellen Arbeitgebern
vorweisen und sich
gegebenenfalls bei der
zuständigen Innung oder Kammer
anmelden.
Der Arbeitgeber muß Beweise
vorlegen, daß die Stellung in
Frage nicht von einem Namibier
besetzt werden kann.
Personen qualifizieren für
Einwanderung, vorausgesetzt
deren Verwandte sind
Namibianische Bürger und/oder
besitzen eine permanente
Aufenthaltsgenehmigung. Die in
Namibia lebenden Angehörigen
müssen allerdings eine volle und
verbindliche Bürgschaft für
diese Person(en) abgeben.
… qualifizieren für
Antragstellung, unter der
Bedingung, daß legale Beweise
zum Beziehungsstand erbracht
werden. Der in Namibia lebende
Partner und/oder Elternteil muß
eine Erklärung abgeben, daß
er/sie finanziell für die
jeweilige(n) Person(en)
aufkommen kann.
Hilflose, mittellose,
altersschwache und notleidende
Familienangehörige qualifizieren
für Antragstellung, unter der
Bedingung, daß die Familie
permanente finanzielle
Unterstützung zur Verfügung
stellen kann.
… müssen umfangreiche Vermögens-
und Einkommensverhältnisse
vorweisen und beweisen, daß
Ihnen diese Mittel in Namibia
zur Verfügung stehen (werden).
… unterliegen den folgenden
Voraussetzungen und Bestimmungen:
-
Einfuhr eines Richtwertes von N$ 1
500 000, wovon US$ 100 000 für
mindestens drei Jahre in die
Namibianische Wirtschaft investiert
werden müssen. Diese Investition
kann sowohl in Form einer Einzahlung
auf ein Kautionskonto als auch durch
den Kauf einer Immobilie erfolgen.
Nach Ablauf der drei Jahre, muss der
Antragsteller Beweise für die o.g.
Investition vorbringen. Versäumnis
dieser Frist und/oder
Beweiserbringung kann zum Entzug der
Aufenthaltsgenehmigung führen.
-
Entsagung jeglicher Vorhaben, ohne
vorherige Genehmigung der
Einwanderungsbehörden,
Stellenangebote anzunehmen und/oder
Gesellschaften zu gründen,.
-
Pflichtgemäße Benachrichtigung der
Einwanderungsbehörden über jegliche
Wohnsitzänderungn, während der
ersten drei Jahre.
… welche eine Geschäftsgründung in
Namibia planen, müssen nebst
Bürgschaft für Familie und
Angehörige, folgende Bedingungen
erfüllen:
-
Einfuhr eines, durch die
bearbeitende Behörde festgesetzten,
Geldbetrages.
-
Vorlage der folgenden Dokumente
bei den Einwanderungsbehörden, 12
Monate nach Geschäftsgründung:
-
Gewinn- und Verlustaufrechnung
durch einen zugelassenen
Steuerberater oder Finanzbuchhalter
-
Schriftliche Beweise, daß
mindestens zwei Namibier, welche
nicht zur Familie gehören,
angestellt wurden und noch
immer
angestellt sind
-
Schriftliche Beweise, daß der
festgesetzte Geldbetrag eingebracht
und investiert wurde
… müssen nach Ablauf einer Frist von
12 Monaten Beweise erbringen, daß
die eingegangene Geschäftsbeziehung
mit einer Namibianischen Firma oder
Gesellschaft, fruchtbar war und
substantiell zum Wohl der
Namibianischen Ökonomie beigetragen
hat oder daß mindestens zwei
Namibier, welche nicht zur Familie
gehören, angestellt wurden und noch
immer angestellt sind.
… (ausgenommen Ehepartner, Kinder
und protegierte Personen) müssen
einen Fragebogen ausfüllen, bevor
sie zur Antragstellung eingeladen
werden.
Von Fall zu Fall werden Personen
aufgefordert, bei einem
Sachbearbeiter der
Einwanderungsbehörde vorzusprechen
um dort Rede und Antwort zu stehen.
Ehepartner werden als
Familienangehörige betrachtet.
Das Steuergesetz in Namibia (unter
Revision) basiert grundsätzlich auf
Einkommensquellen und nicht auf
Ursprung oder Wohnsitz des
Steuerpflichtigen. Momentan gibt es
keine Regelung zur Kapitalsteuer.
Ein Ausländischer Investor
unterliegt nicht nur den
Steuergesetzten Namibias und deren
des Heimatlandes, sondern auch
jeglichen Differenzsteuerabkommen
zwischen den jeweiligen Ländern.
Allgemeine Steuerregelungen:
-
15% Mehrwertsteuer für Güter und
Dienstleistungen
-
10% Immobiliensteuer für
gewerbliche und 8% für private
Personen, vorausgesetzt die
Immobilie ist Mehrwertsteuerfrei
-
Progressive Einkommensteuer mit
einem maximalen Richtwert von 36%
-
Immobilien aus Nachlässen sind
Umschreibungsgebührenfrei
Gewinne aus Quellen innerhalb
Namibia sind steuerpflichtig, wobei
Dividenden aus den ersten N$ 2.000,-
einer Gewinnsumme steuerfrei sind.
Ausländer die mindestens 183 Tage
eines Steuerjahres außerhalb Namibia
verweilen sind von Quellensteuern
befreit.
Quellen- und Gewinnsteuern im
Ausland erzielter Gewinne durch in
Namibia Ansässige, gelten als
Namibianische quellen und sind somit
steuerpflichtig. Bis zu 12% aus ins
Ausland beförderten Tantiemen sind
von der Steuer absetzbar.
… ist als solches in Namibia nicht
existent, wobei jedoch gewisse
Unterstützungen geleistet werden.
Die Regierung führt eine
Pensionskasse für
Zivildienstleistende und leistet
eingeschränkte
Sozialunterstützungen. Ferner werden
Unterstützungen durch private Kassen
und Versicherungen angeboten.
Namibia hat keine gesetzliche
Krankenversicherung, ein Bereich der
ebenfalls von den privaten Kassen
abgedeckt wird
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