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Namibia hat ein sehr akkurates und modernes Registrationssystem, unterstützt durch ein Besitzurkundendiagramm, welches alle Ländereien und Grundstücke, ausgenommen unveräussertes Staatsgebiet, enthält. Die Hauptaufgabe dieser Titelregistration ist es, die Unanstreitbarkeit der Besitzurkunden zu gewährleisten.

Ein Großteil der Besitztümer in Namibia sind in der Kategorie "Freie Titel" registriert, unter welche im Normalfall auch der Kauf einer Immobilie fallen würde. Absatz 16 des Gesetzes für Titeleintragungen enthält die standesgemäß festgelegte Archivierung von Besitzerwechseln.

Besitzrechte können nur durch den Verkäufer auf den Käufer übertragen werden, während das wiederum nur vor dem, für den jeweiligen Bezirk zuständigen Standesbeamten rechtlich abgewickelt werden kann. Nur Anwälte, welche für dementsprechende Handlungen zugelassen und eingetragen sind, können eine Titelumschreibung durchführen.

Vertragliche Verpflichtungen zwischen den Parteien eines Kaufvertrages werden ebenfalls in einem offiziellen Verkaufsprotokoll aufgenommen. Dieses Dokument muss alle Vereinbarungen bezüglich ein- bzw. ausgeschlossenen materiellen und beweglichen Gütern enthalten.

Vereinbarungen müssen schriftlich abgefasst und entweder von den Parteien selbst oder von deren bevollmächtigten Agenten unterzeichnet werden. Ein mündlicher Kaufvertrag ist nicht rechtskräftig. Dies gilt auch für Vorkaufsrecht- und Optionsvereinbarungen.

Kauf und Verkauf von Immobilien in Namibia, werden durch Makler verhandelt und durchgeführt. Nach Vertragsabschluss wird der Anwalt des Verkäufers beauftragt, die Titelumschreibung durchzuführen. Die Transferkosten gehen zu Lasten des Käufers.

Der Käufer kann (muss aber nicht) einen Anwalt seiner Wahl hinzu ziehen, der seine Interessen bei der Umschreibung vertritt. Umschreibungen dauern im Normalfall zwei bis drei Monate, je nach gegebenen Umständen und können im günstigen Fall bereits in einem Monat abgewickelt werden.

Ausländer, welche sich illegaler Weise in Namibia aufhalten, können keine Immobilien erwerben. Nicht-Namibianer, welche im Ausland leben, können hingegen ohne jegliche Auflagen in Immobilien investieren.

Nebenkosten und Gebühren

Optionen zur Umschreibung

Einzelpersonen

Partnerschaften

Privatfirmen

Ausländische Firmen

Geschlossene Gesellschaften

Joint Venture

Nominieren von Dritten

Übernahme von Firmenanteilen oder -mitgliedschaften

Immobilienankauf durch eine Treuhänderschaft im Ausland

Finanzielle Aspekte

Sorten und Devisen Regelung bezüglich Immobilienerwerb durch Einwanderer

Sorten und Devisen Regelung bezüglich Immobilienerwerb durch Ausländer

Einwanderung

Grundregeln und Bestimmungen

Einwanderungskategorien

Familienangehörige

Ehepartner und Kinder

Protegierte Personen

Pensionierte

Finanziell unabhängige Personen

Selbständige

Geschäftspartner

Antragsteller im Allgemeinen

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